top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Bestellern (Kunden), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Übersendung der bestellten Ware als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.
2. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, Nebenabreden oder das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

3.  Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH ist berechtigt, im Falle von Lieferschwierigkeiten sowie von nicht mehr im Programm befindlicher Produkte, Produkte in gleicher Qualität ohne Absprache mit dem Kunden, zu liefern

§ 3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH. Hauptstraße 3, 4311 Schwertberg

§ 4 Preise

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Erfüllungsort. Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Lieferkosten) werden zusätzlich berechnet.
2. Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Körperschaft oder ein Unternehmer, gilt immer unser am Tag der Lieferung gültiger Preis.
4. Aufrechnungsrechte gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

§ 5 Lieferzeit

1. Liefertermine und Lieferfristen, gleichgültig ob verbindlich oder unverbindlich, sind schriftlich zu vereinbaren. Nachträgliche Vertragsänderungen führen zur Verlängerung der Lieferfrist.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
 

§ 6 Abnahme und Abnahmeverzug

1. Der Besteller hat die Pflicht, die Lieferung innerhalb drei Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Nimmt der Besteller die Lieferung innerhalb drei Tage  nach Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach schriftlicher Setzung einer weiteren Nachfrist von 4 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verwerten sowie Schadenersatz zu verlangen. Im Falle des Vertragsrücktritts gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Preises (inkl. USt.) als vereinbart.
3. Ein über die Konventionalstrafe hinausgehender Schadenersatzanspruch steht uns zu, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen können.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen, die in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, vor. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller zum Besitz und Gebrauch der Sache berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie den nachfolgenden Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen können wir die Sache vom Besteller heraus verlangen und vom Vertrag zurücktreten.

3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers in dem Ausmaß freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 8 Gewährleistung

1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Ware an uns herauszugeben.
2. Der Besteller ist nur dann berechtigt, Preisminderung zu begehen, wenn die Verbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache innerhalb angemessener Fristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, fehlschlägt oder nicht möglich ist.
3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Bei unnachlässiger Lagerung bzw. fahrlässiger Lagerung erlischt unverzüglich die Gewährleistung.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden bankübliche Verzugszinsen zu bezahlen. Die Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges ferner berechtigt, Lieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten sowie sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche fällig zu stellen. Die Ware wird nur dann ausgehändigt, wenn der komplette Betrag direkt vom Kunden im Vorhinein auf unser Bankkonto einbezahlt worden ist. Die Bankdaten befinden sich in der Fußzeile.

§ 10 Mängelrägen
Offensichtliche Mängel sind an Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die mangelhaften Produkte sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die verstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegen Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH aus.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort. Für Verbraucher iSd § 14 KSchG richtet sich in dessen Anwendungsbereich die Zuständigkeit nach dieser Bestimmung, im Anwendungsbereich der Art 15 bis 17 EuGVVO nach diesen Bestimmungen, im Übrigen gilt auch für Verbraucher als Gerichtsstand der Erfüllungsort. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (z.B.: öIPRG).

§ 12 Versandinformationen

Die Ware wird in einer geeigneten Verpackung von uns, an Sie versendet.

Ihre Ware kommt entweder per Spedition , oder wird von einem Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH  Mitarbeiter persönlich bei Ihnen abgeliefert.

Ist Ihr Lieferung unterwegs, bekommen Sie eine Versandinformation per Anruf oder E-Mail.

Lieferzeiten werden im Vorhinein schriftlich festgehalten.

Automatische Datenspeicherung

Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite.

Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie

  • die Adresse (URL) der aufgerufenen Webseite

  • Browser und Browserversion

  • das verwendete Betriebssystem

  • die Adresse (URL) der zuvor besuchten Seite (Referrer URL)

  • den Hostname und die IP-Adresse des Geräts von welchem aus zugegriffen wird

  • Datum und Uhrzeit

in Dateien (Webserver-Logfiles).

In der Regel werden Webserver-Logfiles zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.

Cookies

Unsere Webseite verwendet HTTP-Cookies, um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Sicherheitsprotokolle werden 180 Tage lang aufbewahrt.

Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH

Hauptstraße 3, 4311 Schwertberg

Tel. 0660/3800455 E-Mail: office@hofwerk.at

Geschäftsführer

Marc Daniel Helm

Firmenwortlaut (laut Firmenbuch)

Firmengericht 

Landesgericht Linz

 

 

Copyright:

Alle Texte, Daten und Bilder.

Alle Rechte vorbehalten. Eigene Links auf fremden Seiten stellen nur Wegweiser zu dieser Seite dar. Der Herausgeber identifiziert sich nicht mit dem Inhalt der Seiten auf die gelinkt wird und übernimmt keine Haftung.

Sollte eine der Seiten, auf der gelinkt wird, bedenkliche oder Rechtswiedrige Inhalte aufweisen, wird um Mitteilung ersucht. In solchem Falle wird der Link sofort gelöscht. Satz- und Rechtschreibfehler Vorbehalten.

 

Copyright by Hofwerk Fleischmanufaktur GmbH

Alle Rechte vorbehalten.

bottom of page